Schlichtungsverhandlung

„Willst Du Recht haben oder glücklich sein? Beides geht nicht!“

Dieser Satz geht auf Marshall B. Rosenberg zurück, einen amerikanischen Psychologen und international tätigen Mediator. Er hat das Konzept der Gewaltfreien Kommunikation entwickelt.

Gerne zitiere ich diesen Satz zu Beginn einer Schlichtungsverhandlung als Denkanstoß für beide Parteien.

Die Schlichtungsverhandlungen finden im Amt Mitteldithmarschen an der Roggenstr. 14 statt, im Besprechungsraum 1.04 im 1. OG. Wir werden Sie jeweils am Haupteingang erwarten! Das Gebäude ist barrierefrei.

Während der Schlichtungsverhandlung hat jede Partei Gelegenheit, den strittigen Sachverhalt aus ihrer Sicht darzustellen. Die Verantwortung für das Gelingen oder Scheitern der Verhandlung tragen beide Seiten gleichermaßen. Ich als Schiedsfrau greife möglichst nur moderierend ein, oder korrigierend, wenn mir sachliche Fehler auffallen oder wenn der eine oder die andere sich in der Hitze des Gefechts im Ton vergreift.

Aber ich bestrafe nicht und ich fälle kein Urteil. Im Gegensatz zu einer Gerichtsverhandlung sind wir in der Schlichtungsverhandlung frei, einen Vergleich individuell und kreativ zu gestalten. Solange wir versuchen, den Konflikt nach den Vorstellungen und Interessen aller Beteiligten beizulegen, gibt es nur Gewinner und keine Verlierer!

Das Ergebnis protokolliere ich und beide Parteien unterschreiben es in meiner Gegenwart. Formal trage ich dafür Sorge, dass der erzielte Vergleich rechtlich Bestand hat. Inhaltlich müssen beide Parteien dafür Sorge tragen, dass der erzielte Vergleich fortan in ihrem Alltag Bestand hat.

Schriftstellerin | Übersetzerin | deutsch und polnisch