Schiedsamtsbezirke

Schiedsamtsbezirke

Wenn Sie die Hilfe der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes in Anspruch nehmen wollen, überprüfen Sie zuerst, wer für Ihren Fall zuständig ist.

Die Zuständigkeit richtet sich nicht nach Ihrem eigenen Wohnort, sondern nach dem Wohnort ihres „Gegners“. Bei Nachbarschaftskonflikten ist davon auszugehen, dass beide Parteien am selben Ort wohnen. Bei anderen Problemen müssen Sie herausfinden, in welcher Gemeinde Ihr Kontrahent gemeldet ist, und zu welchem Schiedsamtsbezirk diese Gemeinde gehört.

Im Amtsgebiet Mitteldithmarschen gibt es zwei Schiedsamtsbezirke:

  1. Schiedsamtsbezirk Meldorf: dazu gehören die Stadt Meldorf sowie die Gemeinden Bargenstedt, Barlt, Busenwurth, Elpersbüttel, Epenwöhrden, Gudendorf, Krumstedt, Nindorf, Nordermeldorf, Odderade, Sarzbüttel, Windbergen und Wolmersdorf.

Zuständig für den Schiedsamtbezirk Meldorf sind:

Schiedsfrau Dr. Judith Arlt, Schleswiger Str. 7, 25704 Meldorf, Tel. 04832-6003833, E-Mail: dr.judith.arlt@schiedsfrau.de

Stellvertretender Schiedsmann Bernd Perthun

  1. Schiedsamtsbezirk Albersdorf: dazu gehören die Gemeinden Albersdorf, Arkebek, Bunsoh, Immenstedt, Offenbüttel, Osterrade, Schafstedt, Schrum, Tennsbüttel-Röst und Wennbüttel.

Zuständig für den Schiedsamtsbezirk Albersdorf sind:

Schiedsfrau Kerstin Kramer

Stellvertretender Schiedsmann Günther Schadte

Auf der Website des Amtes Mitteldithmarschen finden Sie die Kontaktdaten sowie die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über ein online-Formular und einen digitalen Ortsplan mit Routenplaner:

https://www.mitteldithmarschen.de/buergerservice-politik/buergerservice/schiedsamt/

Schriftstellerin | Übersetzerin | deutsch und polnisch