Was kostet Sie das Schlichtungsverfahren?

Es ist vergleichsweise günstig. Zur Erläuterung der entstehenden Kosten hier ein typisches Beispiel:

Das erste informelle Gespräch ist immer kostenlos. In unserem Beispiel entschließt sich der Antragsteller nach dem Gespräch, einen formellen Antrag für ein Schlichtungsverfahren zu stellen. Jetzt muss er einen Kostenvorschuss von 75 € zahlen, damit das Verfahren beginnen kann.

Die Gebühr für das Schiedsverfahren beträgt 20 €. An Barauslagen (Porto, Schreibgebühr etc.) entstanden 18 €. Da eine gütliche Einigung erzielt wurde, wird zusätzlich eine Vergleichsgebühr von 20 € fällig. Die Gesamtkosten betragen demnach 58 €.

Im Vergleich haben sich die Parteien darauf geeinigt, die Kosten jeweils zur Hälfte zu tragen. Demnach zahlt der Antragsgegner an den Antragssteller 29 €. Den nicht verbrauchten Teil des Kostenvorschusses (75 € – 58 € = 17 €) zahlt der Schiedsmann / die Schiedsfrau an den Antragssteller zurück.

Der Aufwand beträgt also in diesem Beispiel für beide Parteien je 29 €. Vergleichen Sie diesen Betrag einmal mit den Gesamtkosten für einen Streit vor Gericht, der vermutlich auch mit einem Vergleich, also mit dem gleichen Ergebnis geendet hätte!

Schriftstellerin | Übersetzerin | deutsch und polnisch